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Corona Maßnahmen und Einreisebestimmungen ab 19. MAI 2021

Alle allgemeinen Maßnahmen die in Hotellerie und Gastronomie erforderlich sind, sowie alle Infos zum Grünen Pass und den dann geltenden Einreisebestimmungen finden Sie hier zusammengefasst.

Mann, der Schutzmaske trägt

Einreisebestimmungen Österreich ab 19. Mai

Einreisebestimmungen Österreich ab 19. Mai

Künftig orientiert sich Österreich an der ECDC-Karte für Risikogebiete.

  • grün/orange: freie Einreise

  • rot: Einreise nur für getestete, geimpfte, oder genese Personen (derzeit z.B. Deutschland)

  • dunkelrot: Einreise nur getestet, geimpfte oder genese Personen plus Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)

 

Das bedeutet, dass die Einreise aus Ländern mit einer 14-Tage-Inzidenz unter 500 (entspricht einer 7-Tage-Inzidenz von 250), die kein Virusmutationsgebiet sind, ohne Quarantäne möglich sein wird. Für die Einreise ist ein Einreiseformular notwendig. Dieses finden Sie hier. Weitere Fragen zur Einreise, werden hier von der Österreich Werbung detailliert beantwortet.

Seit 14. Mai 2021 erlaubt auch Deutschland nun wieder die Quarantäne-freie Einreise! Somit stehen auch für deutsche Urlauber die Grenzen wieder offen!

Körperpflege

Was benötigen Sie bei Ihrer Ankunft am Sattlehnerhof?

Was benötigen Sie bei Ihrer Ankunft am Sattlehnerhof?

  • einen gültigen negativen Test für alle Familienmitglieder ab 10 Jahren - dieser muss mitgebracht werden und kann nicht vor Ort gemacht werden.

  • Alternativ: Impfzertifikat (gültig am 22. Tag nach der ersten Impfung) oder Bescheinigung einer Genesung

  • Eine FFP2 Maske ab 14 Jahren (von 6 bis 13 Jahren reicht eine MNS) für geschlossene Räume mit anderen Personen, die nicht zu Ihrer Haushalt gehören

Hände waschen

Corona-Maßnahmen ab 19. Mai 2021

Corona-Maßnahmen ab 19. Mai 2021

Folgende allgemeine Maßnahmen sind in der Ferienunterkunft ab 19. Mai notwendig, weitere Lockerungen können ab Anfang Juli folgen:

  • Gäste müssen bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat (mindestens 3 Wochen nach der Erstimpfung) oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen.
    Das Testergebnis muss für die Anmeldung direkt bei der Ankunft mitgebracht und kann nicht vor Ort gemacht werden. Alle Infos zu möglichen Testbefreiungen finden Sie weiter unten im Text.

  • 2 Meter Mindestabstand zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten

  • FFP2-Masken-Pflicht für Gäste beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen

  • Für den Vermieter und für Mitarbeiter herrscht keine FFP2 Maskenpflicht im Dienst, wenn sie sich regelmäßig testen lassen. Dann reicht ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz. Wichtig, dies gilt nur für Mitarbeiter, nicht für Gäste!

In der Gastronomie:

  • Im Innenbereich darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen, Barbetrieb ist keiner möglich

  • Maximal 4 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe sind zulässig – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.

    • Im Außenbereich sind maximal 10 Erwachsene zulässig

  • Auf- und Sperrstunde ist vorerst auf 05.00 bzw. 22.00 Uhr festgelegt

  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.

  • Selbstbedienung: unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen zulässig, bitte Gespräche in Kleingruppen zu vermeiden.

Auf den Berghütten und Almen

  • Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher NICHT für Take Away oder Lieferanten).

  • Abstandsregeln (2 Meter zwischen Personengruppen)

  • Indoor 4 Personen pro Tisch zuzüglich max. 6 Kinder

  • Outdoor 10 Personen pro Tisch zuzüglich max. 10 Kinder

  • FFP2-Maske bis man am Tisch sitzt, am Tisch selbst benötigt man keine FFP2-Maske (Alle weiteren Infos zur Maskenpflicht finden Sie weiter oben im Text).

  • Es gelten die 5 Grundregeln.

  • FFP2-Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Indoor-Bereichen

  • Nach Möglichkeit kontaktlos und mit Karte zahlen.

  • Bitte halte Dich an die Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

  • Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen im Restaurant vermeiden.

  • Nach Möglichkeit kontaktlos und mit Karte zahlen.

In Seilbahnen und Freizeitbetrieben

  • Mindestens 2 Meter Abstand bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten.

  • FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und in Bussen und Seilbahnen.

  • Bei Menschenansammlungen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen - Achte bitte auf die Hinweise bei den Seilbahnen.

  • Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen bei Ein- und Ausgängen sowie dem Kassabereich vermeiden.

  • Nach Möglichkeit kontaktlos und mit Karte zahlen.

Hotel Key

Stornobedingungen im Sommer 2021:

Storno-Bedingungen im Sommer 2021:

Die Stornobedingungen treten nur in Kraft, wenn Sie im direkten nachweislichen Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, für alle anderen Gründe gelten die regulären Stornobedingungen.

Kostenlose Stornierung bis 5 Tage vor Anreise, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

- Für das Heimatland bzw. den Landkreis des Gastes eine Reisewarnung der Stufe 6 ausgesprochen wird.
- Die Grenze zu Österreich geschlossen ist und keine Einreise mehr möglich ist.
- Das jeweilige zuständige Außenministerium des Heimatlandes des Gastes hat eine Reisewarnung für unsere Urlaubsregion/Gebiet ausgesprochen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird vom Außenministerium daher abgeraten. Eine Einreise nach Österreich für Urlaubszwecke ist nicht möglich.
- Eine Anreise ist nur mit Quarantäne bei An- und Abreise möglich, freitesten ist nicht möglich
- Absage oder Verschiebung der Schulferien

Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

- Anreise nur mit negativen Testergebnis möglich, hier bitten wir Sie diesen mitzubringen
- unvorhergesehene Verschiebung des Urlaubs seitens des Arbeitgebers
- Ein Aufenthalt ist mit Einschränkungen (Maske, Anmeldung etc.) möglich - wir bitten alle unsere Gäste sich an die geltenden Regeln zu halten

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, welche auch folgende Gründe deckt:

- Erkrankung des Gastes an COVID-19
- Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig
- Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist
- Ein positives Testergebnis ohne Symptome
- Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

 

Für alle regulären Stornogründe (Krankheit, Todesfall, Schwangerschaft etc.) gelten unsere regulären Stornobedingungen. 

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